Schmerzmittel bei chronischen Leiden
11.06.2020Für bestimmte Medikamente gegen chronische Schmerzen, sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung vor. Diese müssen auf der Liste der erstattungsfähigen Schmerzmittel des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung aufgeführt sein.
Wie viel erstattet Ihnen die Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 20% des Preises. Allerdings wird der hohe Eigenanteil, der zu Ihren Lasten bleibt, wohl für die Maximale Gesundheitsrechnung berücksichtigt.
Wie erhalten Sie eine Erstattung?
- Ihr behandelnder Arzt muss einen Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse stellen.
- Sie erhalten daraufhin eine Erstattungsgenehmigung.
- Diese müssen Sie Ihrem Apotheker beim Kauf von Schmerzmitteln vorlegen. Die Erstattung wird automatisch vom zu zahlenden Preis abgehalten (Drittzahlersystem)