Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht einen jährlichen Pauschalbetrag für chronisch Kranke vor. Anhand unterschiedlicher Kriterien wird das Anrecht auf die Auszahlung automatisch von uns überprüft. Im Falle einer Erstattung werden Sie über die Zahlung informiert.
Kriterien und Auszahlung
Während des laufenden und des vorherigen Jahres müssen die vom Patienten gezahlten Eigenanteile mindestens die Summe von jeweils -- € erreichen (für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif den Betrag von -- €) und eine der folgenden Situationen muss zutreffen:
| Ihre Situation | Jährliche Pauschale |
|---|---|
|
-- € |
|
-- € |
|
-- € |
Person mit einem chronischem Leiden
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, das Statut „Person mit einem chronischen Leiden“ zu erhalten. Dieses ermöglicht es den Betroffenen, bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen, darunter:
- das Drittzahlersystem, d.h. dass sie nicht mehr das gesamte Arzthonorar vorstrecken müssen, sondern nur noch den Teil zahlen, der nicht von der Krankenkasse erstattet wird;
- die Anwendung der „Maximalen Gesundheitsrechnung für chronisch Kranke“. Für chronisch Kranke wird der errechnete Höchstbetrag der Eigenanteile um -- € reduziert.
In folgenden Fällen wird Ihnen das Statut automatisch erteilt:
- Ihre Ausgaben in der Gesundheitspflege sind pro Trimester höher als -- € während 8 aufeinanderfolgenden Trimestern.
- Sie sind bereits Nutznießer einer Pauschale für chronisch Kranke.
Sie brauchen diesbezüglich nichts zu unternehmen. Wir informieren Sie schriftlich, falls Sie die Bedingungen für dieses Statut erfüllen. Wenn Sie dem Pflegeleistenden dieses Schreiben vorlegen, kann er ohne Weiteres das Drittzahlersystem anwenden.
Erstattung durch die Garantie für schwere Krankheiten
Mitglieder der Garantie für schwere Krankheiten (Anschluss möglich durch die Mitgliedschaft an ein Hospitalia-Produkt) können nach Anerkennung des chronischen Leidens eine zusätzliche Erstattung bis zu -- € für die Pflegekosten erhalten, die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.