Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet 20 % für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Welche das sind, werden vom LIKIV festgelegt.
Für Frauen unter 25 Jahre sieht die gesetzliche Krankenversicherung bei bestimmten Verhütungsmitteln (die Liste wird vom LIKIV festgelegt) eine zusätzliche Erstattung vor. Diese beträgt 3,00 €. Für Frauen mit Anrecht auf den Vorzugstarif besteht keine Altersgrenze.
Für die „Pille danach“ ist eine zusätzliche Erstattung von 9,00 € vorgesehen, unabhängig vom Alter.
In den meisten Fällen wird dieser Betrag automatisch in der Apotheke, auf Vorzeigen des elektronischen Personalausweises, abgehalten.
Erstattung der Zusätzlichen Dienste
Zusätzliche Dienste
Da die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gering ausfällt, sehen wir durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung bis zu -- € pro Jahr vor.
Sie haben dabei die Wahl zwischen einer der folgenden Erstattungen (nicht kumulierbar):
- -- € pro Jahr für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, wie z.B. Antibabypille und Hormonring, oder Kondome, aber auch für den Ankauf von Teststreifen für einen Zykluscomputer.
- -- € pro Jahr für wiederverwendbare Periodenprodukte.
- -- € pro Jahr für verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von Endometriose.
- -- € für Verhütungs-Apps.
- -- € alle 3 Jahre für Langzeitverhütungsmittel, wie z.B. Spirale oder Stäbchen.
- -- € alle 3 Jahre für die Schulung „Sensiplan“.
Für die in der Apotheke erworbenen Mittel müssen Sie die Bescheinigung BVAC der Apotheke bei uns einreichen. Für die anderen Mittel reichen Sie einfach die Rechnung bzw. den Zahlungsbeleg bei uns ein.
Unsere Mitglieder unter 18 Jahren erhalten im Rahmen der Erstattung der Eigenanteile bei Kindern alle Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente der Kategorie Cx (Verhütungsmittel) vollständig und automatisch zurück.
Übersicht der Erstattungen
| Gesetzliche Krankenversicherung | Zusätzliche Dienste | |
|---|---|---|
|
Unter 18 Jahre |
20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel + zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat |
Erstattung des verbleibenden Eigenanteils |
| 18 bis 25 Jahre |
20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel + zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat |
-- € pro Jahr oder -- € alle 3 Jahre |
| Frauen mit Anrecht auf den Vorzugstarif |
20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel + zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat |
-- € pro Jahr oder -- € alle 3 Jahre |
| Ab 25 Jahre |
20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel |
-- € pro Jahr oder -- € alle 3 Jahre |
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.