Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Für Palliativpatienten, deren Wunsch es ist, zu Hause zu sterben, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Pauschale in Höhe von -- €. Diese dient zur Deckung der Kosten für Medikamente (z.B. Schmerzmittel, Antidepressiva usw.), Pflegematerial (z.B. Inkontinenzmaterial, Sonden, Spritzen usw.) sowie Pflegevorrichtungen (z.B. Spezialbett, Matratze, Urinflasche usw.).
Bedingung
Um die Unterstützung zu erhalten, muss Ihr behandelnder Arzt einen Antrag an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse richten. Dieser überprüft das Anrecht.
Verlängerungsantrag
Die Unterstützung gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen, ab Einsendedatum des Antrags durch den Hausarzt. Die Pauschale kann ein 2. Mal beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Auch in diesem Fall muss der behandelnde Arzt den Antrag an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse richten.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
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