Das System der Maximalen Gesundheitsrechnung begrenzt die Summe der Eigenanteile, die ein Haushalt jährlich für die Gesundheitspflege aufbringen muss. Dieses System bietet vor allem einkommensschwachen Familien mit hohen medizinischen Ausgaben finanzielle Vorteile.
Prinzip der Maximalen Gesundheitsrechnung
Sobald die Summe der jährlich gezahlten Eigenanteile in der Gesundheitspflege einen bestimmten Grenzbetrag (proportional zum Einkommen) übersteigt, erstattet die Krankenkasse alle weiteren Eigenanteile für den Rest des laufenden Jahres.
Zwei Möglichkeiten der Kostenübernahme
Direkte Zahlung
Sie zahlen wie üblich dem Pflegeleistenden das vollständige Honorar und reichen die Pflegebescheinigungen bei uns ein. Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Eigenanteile den Grenzbetrag erreichen, erhalten Sie von uns eine höhere Erstattung, und zwar den Betrag des gesamten gesetzlich vorgesehenen Honorars, anstelle der gewöhnlichen Teilerstattung.
Nachzahlung
Für Leistungen, die direkt mit der Krankenkasse (Drittzahlersystem) verrechnet werden, wie bspw. Laboruntersuchungen oder Scanner, zahlen Sie weiterhin Ihren Eigenanteil an das Krankenhaus oder an das Labor. Sobald wir die Kostenabrechnung seitens des Krankenhauses erhalten, erstatten wir Ihnen den Betrag Ihrer gesetzlichen Eigenanteile. Dies geschieht einmal monatlich.
Maximale Gesundheitsrechnung bei Krankenhausaufenthalt
Die Kosten eines Krankenhausaufenthalts werden immer per Drittzahlersystem abgerechnet. Haben Sie Anrecht auf die Maximale Gesundheitsrechnung, so zahlt die Krankenkasse sofort die gesetzlichen Eigenanteile direkt an das Krankenhaus.
Zu Ihren Lasten bleiben allerdings eventuelle Honorarzuschläge, die Anteile an den Arzneimitteln der Kategorien Cj und D sowie Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Maximale Gesundheitsrechnung in Apotheken
Apotheker werden automatisch darüber informiert, falls Sie Anrecht auf die Maximale Gesundheitsrechnung haben. In diesem Fall werden die gesetzlichen Eigenanteile der Medikamente ebenfalls sofort von der Krankenkasse übernommen.
Anwendung der Maximalen Gesundheitsrechnung
Das System der Maximalen Gesundheitsrechnung zählt die gesamten Eigenanteile aller Familienmitglieder zusammen und begrenzt diese auf einen jährlichen Höchstbetrag.
Automatische Überprüfung und Anwendung
Die Familiensituation wird jährlich zum 1. Januar anhand der Daten des belgischen Nationalregisters überprüft und gilt dann bis zum Jahresende als unverändert. Personen, die neu in das Nationalregister eingetragen werden (z.B. Neugeborene) werden auch berücksichtigt. Sie brauchen somit nichts zu unternehmen. Die Maximale Gesundheitsrechnung wird automatisch angewandt, sobald die Eigenanteile den für Ihr Einkommen festgelegten Grenzbetrag überschreiten.
Sollten Ihre Einkünfte des Referenzjahres nicht bekannt sein, können diese anhand einer Ehrenwörtlichen Erklärung überprüft werden. Falls Sie sich in dieser Situation befinden, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
-- €:
-
Maximale Gesundheitsrechnung nach Einkommen
Die Maximale Gesundheitsrechnung nach Einkommen lässt sich auf jeden Haushalt anwenden. Berücksichtigt für diese Rechnung werden alle steuerbaren Nettoeinkommen des Haushaltes von vor 2 Jahren. Für die Berechnung des Grenzbetrages für das Jahr -- € werden bspw. alle Einkommen des Haushaltes aus dem Jahr -- € berücksichtigt.
Jährliches steuerbares Nettoeinkommen
pro HaushaltGrenzbetrag der Eigenanteile
pro Haushaltbis -- € -- € von -- € bis -- € -- € von -- € bis -- € -- € von -- € bis -- € -- € von -- € bis -- € -- € über -- € -- € -
Maximale Gesundheitsrechnung bei besonderem Sozialstatut
Sobald die gezahlten Eigenanteile in einem Kalenderjahr den Gesamtbetrag von -- € überschreiten, werden alle weiteren Eigenanteile kurzfristig erstattet. Dies gilt für:
- Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse;
- Kinder, die erhöhte Familienzulagen erhalten;
- Beeinträchtigte, die eine Integrationszulage erhalten und für die das Sozialministerium einen Freibetrag für das Einkommen ihres Partners genehmigt hat;
- Personen mit Anrecht auf eine Zulage für Beeinträchtigte.
-
Maximale Gesundheitsrechnung für Kinder unter 19 Jahren
Für Kinder unter 19 Jahren ist ein separater Grenzbetrag vorgesehen: Die Summe der Eigenanteile der individuellen Pflege für ein Kind darf -- € pro Jahr nicht überschreiten, unabhängig vom Einkommen des Haushaltes.
Für ein Kind mit Behinderung liegt der Grenzbetrag sogar bei -- € (siehe Maximale Gesundheitsrechnung bei besonderem Sozialstatut).
-
Maximale Gesundheitsrechnung für Personen mit einem chronischem Leiden
Für Personen mit einem chronischen Leiden kann der jeweilige Grenzbetrag der Eigenanteile um -- € reduziert werden (was eine frühere Erstattung der Eigenanteile bedeutet).
-
Maximale Gesundheitsrechnung in Situationen von Belang
Sollten sich die Einkünfte Ihres Haushaltes seit -- € aus egal welchen Gründen bedeutend verringert haben, kann der Grenzbetrag Ihrer Eigenanteile evtl. herabgesetzt werden.
Um dies überprüfen zu können, müssen Sie Belege der Einkünfte Ihres Haushaltes der letzten 6 Monate bei uns einreichen. Für weitere Erklärungen können Sie gerne einen Termin in Ihrer Geschäftsstelle vereinbaren.
Berücksichtigte Eigenanteile
Das System der Sozialen Sicherheit deckt nicht alle Ausgaben in der Gesundheitspflege. Insbesondere einkommensschwache Familien oder Familien mit besonders hohen Ausgaben können deshalb mit finanziellen Problemen konfrontiert werden.
Folgende Eigenanteile werden für die Berechnung berücksichtigt:
- Leistungen von Ärzten, Kinesitherapeuten, für häusliche Krankenpflege usw.;
- technische Leistungen (Labor, Röntgen, chirurgische Eingriffe …);
- Geburten;
- Lieferung von Prothesen und Lieferzuschläge von Implantaten;
- Medikamente der Kategorien A, B, C, Fa, Fb, Cs und Cx;
- Pflege für berufliche Rehabilitation;
- Eigenanteile für bestimmte Arzneimittel der Kategorie D:
- Schmerzmittel (Paracetamol mit oder ohne Kodein) für Patienten mit chronischen Schmerzen;
- aktives Verbandsmaterial für Patienten mit chronischen Wunden;
- Eigenanteile für die Tagespflege in einem allgemeinen Krankenhaus (ohne Zeitbegrenzung);
- Eigenanteile für die Tagespflege in einer psychiatrischen Anstalt (bis zum 365. Tag);
- Tagespauschale für Arzneimittel bei Krankenhausaufenthalt sowie bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Anstalt;
- alle Kosten für die Nahrungsaufnahme per Sonde (Astronautennahrung) bei Jugendlichen, die noch keine 19 Jahre alt sind;
- Pauschale für Notdienst;
- magistrale Zubereitungen für Personen, die nicht im Krankenhaus stationär aufgenommen sind;
- Arzneimittelpauschale in Höhe von 1,20 € für Personen, die sich in einem psychiatrischen Pflegehaus befinden;
- Grippeimpfung;
- medizinischer Sauerstoff und Radio-Isotopen.
Nicht berücksichtigte Beträge
- Honorarzuschläge;
- Aufenthaltskosten im Alten- oder Pflegeheim;
- Kosten für nicht erstattbare Medikamente;
- Eigenanteile für Medikamente der Kategorien Cj und D;
- Eigenanteile für die Tagespflege ab dem 366. Tag in einer psychiatrischen Anstalt;
- Leistungen aus dem Ausland.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
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